TE-News: Öffentliches Übernahmeangebot für die First Sensor AG

TE Connectivity unterbreitet öffentliches Übernahmeangebot für die First Sensor AG

Veröffentlicht

07/08/19

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SCHAFFHAUSEN, Schweiz – 8. Juli 2019 – TE Connectivity Sensors Germany Holding AG (TE Holding), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von TE Connectivity Ltd. (NYSE: TEL) (TE), einem global führenden Technologieunternehmen im Bereich Verbindungs- und Sensorlösungen, hat heute sein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien der First Sensor AG (XTRA: SIS) (First Sensor), einem deutschen Sensorhersteller (ISIN DE0007201907), veröffentlicht.

 

Die heutige Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt nach der öffentlichen Ankündigung TEs am 3. Juni 2019, ein öffentliches Übernahmeangebot für First Sensor zu unterbreiten. Der Angebotspreis beläuft sich auf 28,25 Euro in bar je First Sensor Aktie. Dies entspricht einer Prämie von 31,7 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs in den drei Monaten vor dem 24. Mai 2019, dem letzten Börsenhandelstag bevor First Sensor die Verhandlungen mit TE bestätigt hat.

 

Die Annahmefrist beginnt mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage und endet voraussichtlich am 2. September 2019 um 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18.00 Uhr (Ortszeit New York).

 

Vorstand und Aufsichtsrat von First Sensor begrüßen und, vorbehaltlich einer Prüfung der Angebotsunterlage, unterstützen das Angebot. Zudem haben Aktionäre, welche rund 67 % der ausstehenden Aktien halten, bereits unwiderruflich erklärt, ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen. Das Übernahmeangebot, inklusive ausstehender Nettoverschuldung und Minderheitsbeteiligung von First Sensor, beläuft sich auf ca. 307 Millionen Euro.

 

Das Angebot unterliegt üblichen Bedingungen, die in der Angebotsunterlage näher beschrieben sind. Zudem hängt das Angebot nicht vom Erreichen einer Mindestannahmeschwelle ab. TE geht davon aus, dass die Akquisition bis spätestens zur Jahresmitte 2020 abgeschlossen sein wird. Das Angebot sowie weitere öffentlich zugängliche Informationen und Dokumente, welche die Transaktionen betreffen, sind auf www.sensor-offer.com abrufbar.

 

 

 

Über First Sensor AG

Gegründet als Technologie-Startup in den frühen 1990er Jahren, ist First Sensor heute ein weltweit tätiges Sensorikunternehmen. Basierend auf dem Knowhow in Chip Design und Production sowie Microelectronic Packaging entstehen Standardsensoren und kundenspezifische Sensorlösungen in den Bereichen Photonics, Pressure und Advanced Electronics für den stetig wachsenden Bedarf in Schlüsselanwendungen für die Zielmärkte Industrial, Medical und Mobility. Die Strategie ist auf profitables Wachstum ausgerichtet und fokussiert auf Schlüsselkunden und -produkte, Vorwärtsintegration und die Stärkung der internationalen Präsenz. First Sensor ist seit 1999 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert

Über First Sensor AG

Gegründet als Technologie-Startup in den frühen 1990er Jahren, ist First Sensor heute ein weltweit tätiges Sensorikunternehmen. Basierend auf dem Knowhow in Chip Design und Production sowie Microelectronic Packaging entstehen Standardsensoren und kundenspezifische Sensorlösungen in den Bereichen Photonics, Pressure und Advanced Electronics für den stetig wachsenden Bedarf in Schlüsselanwendungen für die Zielmärkte Industrial, Medical und Mobility. Die Strategie ist auf profitables Wachstum ausgerichtet und fokussiert auf Schlüsselkunden und -produkte, Vorwärtsintegration und die Stärkung der internationalen Präsenz. First Sensor ist seit 1999 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Über TE Connectivity

TE Connectivity ist ein weltweit führendes Technologieunternehmen, das eine sicherere, nachhaltige, produktive und vernetzte Zukunft ermöglicht. Unser breites Angebot an Verbindungs- und Sensorlösungen ermöglicht die Verteilung von Strom, Signalen und Daten sowie Fortschritte in den Bereichen Transport der nächsten Generation, erneuerbare Energien, automatisierte Fabriken, Rechenzentren, Medizintechnik und vieles mehr. Mit mehr als 85.000 Mitarbeitern, darunter 8.000 Ingenieure, arbeitet TE mit Kunden aus etwa 140 Ländern zusammen. Unsere Überzeugung ist auch unser Motto: EVERY CONNECTION COUNTS. Erfahren Sie mehr auf www.te.com und auf LinkedIn, Facebook, WeChat, Instagram und X (ehemals Twitter).

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Disclaimer

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der First Sensor AG (die “Gesellschaft“) dar. Die endgültigen Bedingungen sowie weitere für das Angebot relevante Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage veröffentlicht, deren Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet hat. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen für das Angebot relevante Dokumente zu lesen, sobald diese verfügbar sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das öffentliche Übernahmeangebot ist nach Maßgabe des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des Securities Exchange Acts der Vereinigten Staaten veröffentlicht worden. Darüber hinaus sind die Dokumente hinsichtlich des Übernahmeangebots auf www.sensor-angebot.de bekanntgemacht worden. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des öffentlichen Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und wird im Einklang mit diesem interpretiert.

 

Soweit nach anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften zulässig, wird TE Connectivity Sensors Germany Holding AG und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (handelnd als Vertreter für TE Connectivity Sensors Germany Holding AG oder mit ihr verbundene Unternehmen, sofern der Fall) möglicherweise während oder nach der Annahmefrist des öffentlichen Übernahmeangebots außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots, direkt oder indirekt Aktien der Gesellschaft, die von dem öffentlichen Übernahmeangebot erfasst sind, oder andere Wertpapiere, die in Aktien der Gesellschaft wandelbar oder umtauschbar sind oder ein Recht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft verleihen, erwerben oder veranlassen zu erwerben. Solche Erwerbe oder jegliche Veranlassung zum Erwerb werden allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften und der Rule 14e-5 des US Securities Exchange Act, sofern anwendbar, entsprechen. Soweit gesetzlich erforderlich, werden Informationen über solche Käufe in Deutschland veröffentlicht. Soweit Informationen über derartige Erwerbe oder

 

Veranlassungen zur Vornahme von Erwerben in Deutschland öffentlich bekannt gemacht werden, gelten solche Informationen auch als in den Vereinigten Staaten veröffentlicht. Darüber hinaus wird der Finanzberater der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG im Rahmen des gewöhnlichen Handels Wertpapiere der Gesellschaft handeln, was Erwerbe oder Veranlassungen von Erwerben solcher Wertpapiere umfassen kann.

 

US-Aktionäre bitten wir zu beachten, dass das öffentliche Übernahmeangebot Offenlegungs- und anderen Verfahrensvorschriften wie Bestimmungen hinsichtlich des Annahmezeitraums, der Abwicklung, Rücktrittsrechten, Verzicht auf Bedingungen und Zeitpunkten von Zahlungen unterliegt, die von den gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben für US-Angebote (US domestic tender offers) abweichen. Zudem kann der Erhalt von Geldleistungen eines US-Aktionärs im Zusammenhang mit einem öffentlichen Übernahmeangebot einen zu besteuernden Umsatz für Zwecke des Einkommenssteuerrechts der Vereinigten Staaten sowie anwendbarem Recht der jeweiligen Bundesstaaten und Gemeinden sowie ausländischen und sonstigen Steuerrechtsvorschriften darstellen. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird vor diesem Hintergrund dringend empfohlen, einen unabhängigen professionellen Berater bezüglich der steuerlichen Konsequenzen, die sich aus der Annahme des öffentlichen Übernahmeangebots ergeben können, zu konsultieren. Weder die US-Wertpapier- und Börsenaufsicht (US Securities and Exchange Commission) noch die Aufsichtsbehörden der jeweiligen US-Bundesstaaten haben (a) das öffentliche Übernahmeangebot genehmigt oder (b) den Wert oder die Angemessenheit des beabsichtigten öffentlichen Übernahmeangebots bestätigt. Jede anderslautende Behauptung stellt einen Rechtsverstoß in den Vereinigten Staaten dar.