Elektroschrott in Europa: Deutschland

Elektroschrott in Europa: Deutschland

Sammlungs- und Recyclingregelungen

Sammlungs- und Recyclingregelungen in Deutschland

Mit dem am 13. August 2005 in Kraft getretenen deutschen Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) unterliegt die Finanzierung des Sammelns und Recycelns von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE, Waste of Electrical and Electronic Equipment), welche vor dem 24. März 2006 erworben wurden, der Verantwortung des Kunden. Dies gilt unabhängig davon, ob Altgeräte durch ein neues, von TE erworbenes Gerät ersetzt werden. Zu Elektroschrott gewordene Geräte, welche vor dem 24. März 2006 erworben wurden, gelten als historische Altgeräte.

Im Rahmen des ElektroG-Gesetzes ist TE verpflichtet, Regelungen für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Verwertung jeglicher neuer, nach dem 24. März 2006 erworbenen, elektrischen und elektronischen Geräte zu etablieren, wenn diese Neugeräte zu Elektroschrott werden sollten. Diese werden als neue Elektro- und Elektronik-Altgeräte bezeichnet.

Die Produkte von TE sind zu äußerst wettbewerbsfähigen Preisen erhältlich. Jede Steigerung der Betriebskosten von Herstellern wie TE schlägt sich in der Regel in einer Preiserhöhung für das Produkt nieder. TE hat sich aber dazu entschlossen, nicht die Produktpreise zu erhöhen, sondern stattdessen diese neuen Umweltkosten direkt mit unseren Kunden zu teilen. Bei allen neuen Umweltkosten, die für unsere Produkte anfallen, steht Transparenz für uns an erster Stelle. 

Unser Ansatz für die Teilung dieser neuen Umweltkosten lautet:
  • TE trägt die Kosten für die Behandlung, das Recycling und die Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, um die Vorgaben des ElektroG zu erfüllen.
  • TE trägt die Kosten für die Datenverwaltung und die Berichterstattung gegenüber dem Umweltbundesamt (UBA), um die Einhaltung aller Verwaltungsvorschriften im Zusammenhang mit dem ElektroG zu belegen.
  • Sie bezahlen für den Transport Ihrer Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu dem Recyclingbetrieb, der von TE für Deutschland angegeben wurde.

TE hat einen Recyclingvertrag mit dem European Advanced Recycling Network (EARN) abgeschlossen und trägt alle Kosten für die Behandlung, das Recycling und die Verwertung der Geräte nach deren Abgabe bei der EARN-Recyclinganlage in Deutschland. Alle neuen, von TE erworbenen Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden als unbedenklicher Elektroschrott eingestuft.

Die Verwaltung sowie die Kosten für die Sammlung dieser Geräte und deren Transport zum Recyclingbetrieb unterliegen Ihrer Verantwortung. Im Rahmen der deutschen Elektroschrottbestimmungen können Sie unbedenkliche Elektro- und Elektronik-Altgeräte von einem Spediteur Ihrer Wahl zum EARN-Recyclingbetrieb transportieren lassen.

Für n Elektro- und Elektronikaltgeräte, die über einen Logistikdienstleister Ihrer Wahl an die Recyclinganlage versandt werden, verwenden Sie bitte:

https://b2btool.earn-service.com/teconnectivity-shipment/parcelselect

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an EARN:

office@earn-service.com