Elektroschrott in Europa: Luxemburg

Elektroschrott in Europa: Luxemburg

Sammlungs- und Recyclingregelungen

Sammlungs- und Recyclingregelungen in Luxemburg

Im Rahmen der am 18. Januar 2005 in Kraft getretenen Bestimmung 013/2005 zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten ist TE verpflichtet, Regelungen für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Verwertung jeglicher nach dem 13. August 2005 erworbenen elektrischen und elektronischen Geräte zu etablieren, die Ihre Altgeräte eins zu eins ersetzen. Die Altgeräte, die durch Ihren Kauf eines neuen Geräts von TE ersetzt werden, gelten als historische Altgeräte.

Im Rahmen der luxemburgischen WEEE-Bestimmungen ist TE zudem verpflichtet, Regelungen für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Verwertung jeglicher neuer, nach dem 13. August 2005 von TE erworbenen elektrischen und elektronischen Geräte zu etablieren, die für den Zeitpunkt gelten, ab dem die Neugeräte zu Elektroschrott werden. Diese werden als neue Elektro- und Elektronik-Altgeräte bezeichnet.

TE ist dem Konformitätsrogramm Ecotrel beigetreten, um alle Aspekte der WEEE-Sammlung und des Recyclings in Luxemburg zu verwalten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ecotrel.

Konformitätsprogramm Website Telefonnummer
E-mail
Ecotrel www.ecotrel.org + 352 260981
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